19.1  Fristen & Wiedervorlagen erfassen

 

 

Die Funktionsweise der Wiedervorlage wird am besten über einen neuen Eintrag erklärt:

In der linken Spalte wird der Klient, auf den sich die Frist bezieht, aus der Liste ausgewählt. Die darunter befindlichen Textfelder dienen der Beschreibung der Tätigkeit:

 

Kurzbeschreibung
 

Enthält eine Liste häufig vorkommender Werte als Eingabehilfe. Sie können aber auch einen freien Text eintragen.
 

Tätigkeit
 

Eine verbale Beschreibung der durchzuführenden Tätigkeiten als Erinnerungshilfe für Sie oder als Hinweis an eine MitarbeiterIn.
 

Zuständigkeit
 

Der Name einer BetreuerIn oder MitarbeiterIn, die für die Durchführung der Tätigkeiten zuständig ist. Eine leere Eingabe erinnert alle Benutzer an die Durchführung der Tätigkeit.
 

Bemerkung

eine interne Bemerkung.

 

Die zweite Spalte dient der Festlegung, wann der Vorgang zum ersten Mal vorgelegt werden soll, eventuell wann das letzte Mal, in welcher Folge und als reine Anzeige das daraus berechnete Datum der nächsten Wiedervorlage. Im Einzelnen:

Wiedervorlage
 

Erstmalig fällig am

Hier tragen Sie das Datum ein, an dem die Frist das erste Mal fällig ist. Für die befristete Zuerkennung einer Leistung also das Datum bis zu dem die Leistung befristet ist.
 

Letztmalig fällig am
 

Dieses Feld ist im Allgemeinen leer. Es bezeichnet das Datum, an dem eine sich wiederholende Frist das letzte mal vorgelegt werden soll.
  

Nach Erledigung erneut vorlegen nach
 

Ist "nicht erneut vorlegen" eingestellt, erfolgt keine erneute Vorlage nach Erledidung der Frist. Die Frist wird als einmalige Frist gesehen.

Wenn eine Wiederholung eingetragen ist (XX Tage/Wochen/Monate oder Jahre) und die Frist erledigt wurde (Schaltfläche Erledigen/Erneut vorlegen) wird die nächste Fälligkeit gemäß des eingestellten Rhythmus berechnet. Das Datum "Ist als nächstes fällig am" zeigt, wann die nächste Fälligkeit ist. 

Ist als nächstes fällig am
 

Dieses Feld wird von BT-Professional Betreuungssoftware automatisch errechnet. Bei einem neuen Eintrag ist es identisch mit dem Datum der ersten Fälligkeit.

Erinnerung

Soll erfolgen

Eine Erinnerung an die Frist erfolgt im Startfenster  im Reiter Fristen und Aufgaben, sowie in der Erinnerungsliste, die automatisch nach einer gewissen Zeit angezeigt wird (siehe dazu Menü Einstellungen -> Meine Einstellungen Reiter Sonstiges: Startoptionen).

Wenn Sie nicht erinnert werden wollen, wählen Sie "keine Erinnerung", ansonsten eine Zeitspanne XX Tage/Wochen/Monate oder Jahre vor oder nach Fälligkeit.

Nächste Erinnerung am

BT-Professional Betreuungssoftware berechnet anhand des vorigen Feldes das Datum, ab dem an die Frist erinnert werden soll. Ab diesem Datum wird die Frist in den Erinnerungen angeführt, solange, bis sie erledigt oder erneut vorgelegt werden soll. Je nachdem wann die Frist und wie die Erinnerung definiert ist, wird das Dringlichkeitsfähnchen oben rechts angezeigt:

Damit ist die Wiedervorlage definiert.

Bedeutung der Schaltflächen


 

Erweitert die Liste der Fristen auf alle KlientInnen, die nicht archiviert sind.


 

Reduziert die Liste auf den aktuellen Klienten.


 

Legt eine neue Frist an


 

Erlaubt es, in der Liste nach KlientInnen zu suchen, sowie nach den Kurzbeschreibungen und in den Tätigkeiten nach einem Begriff.


 

Stellt den ursprünglichen Zustand der Liste wieder her

Zeigt das der Frist zugeordnete Dokument im Dokumenten Viewer an.