Eine Vergütung nach Pauschalen setzt zunächst die Erfassung der zugrundeliegenden Kriterien voraus. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist dies der Beginn der ersten Betreuung und der gewöhnliche Aufenthalt des Betreuten.
Diese Informationen werden beim Einrichten einer KlientIn bereits über den Assistenten erfragt, können aber auch nachträglich eingetragen oder geändert werden. Zudem kann sich der Heimstatus ja auch mehrfach ändern.