18.3.2        Einen pauschalierten Vergütungsantrag  stellen

Klicken Sie bitte in der Vergütungsübersicht auf "Neu Pauschal".

Das System errechnet automatisch die Anfangs- und Ende-Daten des Vergütungsantrages. Über die Schaltfläche "manuell einstellen" können Sie diese vorberechneten Werte per Hand ändern.

Die Berechnung der Vergütung erfolgt ansonsten aufgrund der Parameter, die in den Modulen  "Einstellungen -> Meine Einstellungen -> Vergütungsstufe Pauschal" definiert sind, sofern die KlientIn keine abweichenden Einstellungen hat.

 

Vermögensstatus

Sie können den Vermögensstatus über die Auswahlliste Vermögensstaus einstellen:

durchgehend vermögend:

Der Vermögensstatus wird für jeden Abrechnungsmonat "vermögend" berechnet, also für den gesamten Zeitraum. Es wird angenommen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die KlientIn ebenfalls vermögend ist.

durchgehend mittellos:

Der Vermögensstatus wird für jeden Abrechnungsmonat "mittellos" berechnet, also für den gesamten Zeitraum. Es wird angenommen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die KlientIn ebenfalls mittellos ist.

automatisch je Abrechnungsmonat:

Für jeden Abrechnungsmonat wird der Vermögensstatus automatisch anhand der Kontostände aus dem Vermögen der KlientIn berechnet. Dabei werden nur die Konten herangezogen, die als "Vergütungsrelevant" gekennzeichnet sind. Die Berechnung kann nur dann korrekt erfolgen, wenn die Umsätze aller vergütungsrelevanten Konten tagesaktuell sind.

manuell je Abrechnungsmonat:

Erlaubt Ihnen, den Vermögensstatus manuell einzugeben. Der Vergütungsantrag wird zunächst so berechnet, als sei die KlientIn im Abrechnungsmonat vermögend. Dadurch können Sie prüfen, ob ein Vergütungsantrag für einen Vermögenden den Schonbetrag unterschreitet und den Abrechnungsmonat auf "mittellos" setzen. BT-Professional Betreuungssoftware ersetzt automatisch vorangehende oder folgende Teilabschnitte des Abrechnungsmonats (z.B. dann, wenn ein Aufenthaltswechsel in den Abrechnungsmonat fällt ebenfalls auf den neuen Vermögensstatus, da für den gesamten Abrechnungsmonat immer der Vermögensstatus am Ende des Abrechnungsmonats entscheidend ist.

Der Antragstext wird dem Vermögensstatus zum Zeitpunkt der Antragstellung entsprechend automatisch angepasst.

Sie müssen den Status des Vergütungsantrags mindestens auf "gestellt" setzen, damit BT-Professional weiß, dass der Zeitraum abgerechnet ist. Der nächte Vergütungsantrag beginnt dann automatisch einen Tag nach dem Abrechnungszeitraum des gestellten Antrags.

 

Sie können die Vergütungsanträge für alle Klienten automatisch berechnen. Klicken Sie dazu im Startfenster in der Vergütungsübersicht auf "Alle Beantragen"

 

Gesonderte Pauschalen

Für die Verwaltung von Anlagevermögen größer als 150.000 €, von nicht von der Klientin selbst genutzen Wohnraums oder eines Erwerbsgeschäftes der Klientin wird eine gesonderte Pauschale gewährt. Sie können diese über die Markierungen A (Anlagevermögen) , (W) Wohnraum oder (E) Erwerbsgeschäft für alle Monate auf einmal (1) oder für jeden Monat einzeln (2) beantragen. Auch wenn mehrere Gründe vorliegen, wird die gesonderte Pauschale nur einmal berechnet.

 

Den Antrag als Dauervergütungsantrag stellen

Mit dem neuen VBVG wurde die Möglichkeit geschaffen, Anträge auf Dauer zu stellen. Setzen Sie dazu das Häkchen "Vergütung auf Dauer beantragen".  BT-Professional passt den Antragstext dann entsprechend an. Um einen Antrag als Dauervergütungsantrag stellen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

         Der Antrag bezieht sich auf drei vollständige Abrechnungsmonate.

         Alle drei Monate werden nach den exakt gleichen Kriterien berechnet. Dies gilt auch für eventuelle gesonderte Pauschalen.

Dauervergütungsanträge werden von BT-Professional  automatisch  fortgeschrieben. Wenn der Zeitpunkt erreicht ist, an dem der nächste Antrag normal gestellt werden könnte, erzeugt BT-Professional automatisch einen entsprechenden Vergütungsantrag  mit dem Status "fortgesetzt" bis eines der folgenden Kriterien erreicht wird:

         Der neue Vergütungsantrag entspricht von den Berechnungskriterien nicht mehr denen des Dauervergütungsantrags, z.B. dadurch, dass eine andere zeitliche Staffel erreicht wurde, der Aufenthaltsstatus oder bei automatischer Bestimmung der Vermögensstatus sich geändert hat oder sich Ihre Vergütungsstufe ändert. Alle drei Abrechnungsmonate müssen exakt denen entsprechen, die der Dauervergütungsantrag ausweist.

         Zwei Jahre vergangen sind, an dem der Dauervergütungsantrag gestellt wurde. Dies ist die maximal zulässige Dauer.

In diesen Fällen wird der Vergütungsantrag wieder als normal zu stellender Antrag in die Liste der Vergütungen im Startfenster eingetragen.

Den Vergütungsantrag stellen

Die Schaltfläche Antrag erzeugt eine Vorschau eines formalisierten Vergütungsantrages, der so direkt an das Amtsgericht versandt werden kann.

 

Es ist auch möglich den Vergütungsantrag auf Ihrem Briefpapier in Microsoft Word oder Open Office auszugeben. Stellen Sie dazu die Markierung  "Vergütungsanträge auf Briefpapier ausgeben" im Fenster Menü Einstellungen -> Meine Einstellungen -> Reiter Korrespondenz ein.

 

Einzelnachweis

Neben der eben besprochenen Ausgabe des Vergütungsantrages auf einem Blatt können Sie auch einen  Einzelnachweis mit der Berechnung und ein Anschreiben separat erstellen.

 


Anschreiben

Das Anschreiben wird automatisch als Brief an das Amtsgericht erstellt.

Die in den Vergütungsanträgen verwandten Texte sind Textbausteine, die Sie selbst über die Schaltfläche  neben dem Textfeld ändern können.