Die Übersicht zeigt eine Liste jener Klienten, für die ein pauschaler Vergütungsantrag gestellt werden kann, entweder weil seit dem letzten Vergütungsantrag mindestens die Erinnerungszeit - standardmäßig 3 Monate - vergangen sind, oder die Betreuung beendet ist, sei es weil die Betreuung nicht verlängert wurde oder weil die KlientIn verstorben ist.
Die Liste wird im Hintergrund erstellt und berechnet die Vergütungen aller hauptberuflich geführten Betreuungen vollständig. Dadurch können nunmehr auch die Höhe der Vergütung direkt im Startfenster dargestellt werden als auch Hinweise auf eventuell aufgetretene Probleme, z.B. durch unvollständige Angaben, dargestellt durch die Symbole in der ersten Spalte und einer Meldungszeile.
Die Symbole haben folgende Bedeutung
| Es ist ein schwerwiegendes Problem aufgetreten, so dass der Vergütungsantrag nicht berechnet werden konnte. |
| Warnhinweis darauf, dass der Vergütungsantrag zu verfallen droht. |
| Der Vergütungsantrag ist korrekt und kann gestellt werden. Er gibt aber eine Meldung zum Antrag, die auf eine Besonderheit hinweist. |
| Der Vergütungsantrag kann gestellt werden. |
| Der Vergütungsantrag kann derzeit noch nicht gestellt werden, da sein Ende in der Zukunft liegt. |
Im Feld "Zum:" können Sie ein Datum in der Zukunft eintragen, um zu sehen, welche Vergütung Sie z.B. bis zum Jahresende erhalten werden.
Sie können die Liste reduzieren auf die Vergütungsanträge, die aktuell gestellt werden können.